Sehr geehrter Herr Devcic
Wir nehmen Ihre erneuten Ausführungen zur Kenntnis, möchten jedoch in aller Deutlichkeit festhalten, dass diese jeglicher Grundlage entbehren und in mehrfacher Hinsicht falsch und verleumderisch sind.
Die wohnbedarf WB AG hat eine berechtigte Forderung geltend gemacht, da Sie die im Jahr 2020 vollständig gelieferte Ware bis heute trotz mehrfacher Mahnungen nicht bezahlt haben. Die ausstehenden Rechnungen belaufen sich inzwischen auf mehrere Zehntausend Franken. Entgegen Ihrer Behauptung hat das Gericht unsere Forderung nicht abgewiesen, sondern bestätigt, dass eine Zahlungspflicht Ihrerseits besteht.
Die von Ihnen geschilderten Vorfälle sind haltlos. Von unserer Seite wurden keine fragwürdigen Methoden angewandt. Ihre Aussagen sind stark verzerrt, rufschädigend und in dieser Form nicht akzeptabel.
Wir möchten betonen, dass die wohnbedarf WB AG stets auf transparente, faire und rechtskonforme Geschäftsbeziehungen wert legt. Die konsequente Geltendmachung offener Forderungen ist unser gutes Recht und angesichts Ihres Zahlungsverhaltens notwendig geworden.
Wir fordern Sie hiermit auf, die offenen Rechnungen umgehend zu begleichen.
Freundliche Grüsse
wohnbedarf WB AG