Die von Ihnen aufgestellten Behauptungen sind in dieser Form unzutreffend und zudem in sich widersprüchlich.
Sie führen selbst aus, dass Rechnungen nach entsprechender Anfrage übermittelt wurden, behaupten gleichzeitig jedoch pauschal, es erfolge kein Rechnungsversand und keine Reaktion. Damit bestätigen Sie bereits, dass entsprechende Unterlagen bereitgestellt wurden.
Rechnungen werden zu Bestellungen ordnungsgemäß erstellt und jederzeit zur Verfügung gestellt. Eine Verpflichtung, Rechnungen physisch jeder Lieferung beizulegen, besteht im Übrigen nicht. Der elektronische Versand ist im Onlinehandel üblich und rechtlich zulässig.
Die pauschale Darstellung, es erfolge weder ein Rechnungsversand noch eine Reaktion auf Anfragen, entspricht daher nicht den tatsächlichen Abläufen. Supportanfragen werden über den vorgesehenen schriftlichen Weg bearbeitet.
Die in Ihrer Ergänzung enthaltenen Unterstellungen sowie Hinweise auf angebliche Verstöße und behördliche Maßnahmen entbehren jeder Grundlage und überschreiten die Grenze einer sachlichen Bewertung.