Vergleichsangebot für Reisemängel und Unannehmlichkeiten
Nach erheblichen Reisemängeln und Unannehmlichkeiten bei einer Donau-Kreuzfahrt haben wir uns an unsere HUK24 Rechtsschutzversicherung gewandt, um vom Reiseveranstalter eine angemessene Minderung des Reisepreises zu erhalten. Von der HUK Rechtsschutzversicherung wurde uns die Anwaltskanzlei Schumacher & Partner als Vertreter für unsere Ansprüche genannt. Unsere Belange wurden zügig, freundlich und kompetent von den Mitarbeitern der Kanzlei bearbeitet und erfolgreich gegenüber dem Anspruchsgegner vertreten, so dass wir relativ schnell ein annehmbares Vergleichsangebot erhalten haben. Dieses haben wir angenommen und auch recht schnell den Vergleichsbetrag ausgezahlt bekommen. Wir sind den Mitarbeitern der Kanzlei Schuhmacher &Partner sehr dankbar für ihre schnelle, freundliche und kompetente Unterstützung bei der Vertretung unserer Ansprüche.








