ACHTUNG VOR Bewerto und Bewer.to
ACHTUNG VOR Bewerto und Bewer.to, sowie Bewerto Schweiz
Ich habe mir bewerto, bewer.to und die öffentlich zugänglichen Angaben hinter diesem Angebot genauer angesehen. Mein persönlicher Eindruck ist äußerst kritisch. Unternehmen sollten meiner Meinung nach sehr genau prüfen, mit wem sie hier tatsächlich einen Vertrag schließen und wem sie ihre Daten und Fälle übergeben.
Im aktuellen Impressum wird als Anbieter nicht etwa eine deutsche Kanzlei genannt, sondern die Reputation Services Limited mit Sitz in London und britischer Company Number 16934954.
Gleichzeitig präsentiert die Website ein Team unter anderem mit Rechtsanwalt Dr. Volker D. Anhäusser sowie Cengiz Göksel als „Bewertung-Experte für Google“.
Besonders erklärungsbedürftig finde ich die eigene Darstellung der angebotenen Leistung: Einerseits wird ausdrücklich erklärt, bewerto sei kein Anbieter von Rechtsdienstleistungen, sondern agiere ausschließlich als „Bote“. Andererseits findet sich auf einer bewerto-Seite die Aussage, das Anliegen werde streng vertraulich behandelt und unterliege der „anwaltlichen Schweigepflicht“.
Wie passt das zusammen, wenn mein Vertragspartner eine britische Limited ist und der Dienstleister nach eigener Aussage gerade keine Rechtsdienstleistungen erbringt?
Auch bei den öffentlich beworbenen Erfolgszahlen würde ich vor einer Beauftragung genauer nachfragen. Auf verschiedenen Seiten werden Tausende Fälle bzw. Anfragen und Erfolgsquoten von etwa 93 bis 95 Prozent genannt. Ich würde mir als potenzieller Kunde erklären lassen, wie diese Erfolgsquoten konkret berechnet und unabhängig nachvollziehbar belegt werden.
Hinzu kommen mehrere Domains bzw. Webpräsenzen wie bewerto.de, bewer.to und bewerto.net. Auch deshalb empfehle ich jedem Unternehmer, nicht nur die Werbeaussagen zu betrachten, sondern vor Vertragsabschluss den tatsächlichen Vertragspartner, die Gesellschaft, Verantwortlichkeiten, Datenschutzinformationen und die konkrete Rolle der genannten Personen zu prüfen.
Ich bezeichne das ausdrücklich nicht als Betrug, denn eine solche Feststellung steht Behörden und Gerichten zu. Aber gerade bei einem Unternehmen, dessen Geschäftsmodell ausgerechnet Vertrauen und Online-Reputation betrifft, erwarte ich maximale Transparenz und eine für den Kunden sofort verständliche Unternehmens- und Verantwortungsstruktur.
Mein persönliches Fazit nach meiner Prüfung: zu viele offene Fragen und Widersprüche. Ich würde bewerto nicht beauftragen und kann das Angebot auf Grundlage meiner Recherche nicht empfehlen.








